Das finanzielle Fundament eurer Ehe: Warum das Thema Güterstand viel wichtiger ist, als die Farbe der Hochzeitstorte.

Wenn ihr gerade mitten in den Hochzeitsvorbereitungen steckt, drehen sich eure Gedanken wahrscheinlich um Location, Gästeliste und den perfekten Ring. Wunderbar! Aber wisst ihr, was neben der Liebe das wohl wichtigste Fundament eurer gemeinsamen Zukunft ist? Die finanzielle und rechtliche Absicherung eurer Ehe.

Ich weiß, das klingt unromantisch. Man heiratet schließlich aus Liebe, nicht aus Angst vor einer Scheidung. Doch als Finanz-Papa rate ich dir: Genau weil ihr euch liebt und eine glückliche Zukunft wollt, solltet ihr euch jetzt mit den trockenen, aber elementaren Fragen beschäftigen. Ich wünsche euch von Herzen, dass es nie so weit kommt, aber falls doch, sollte dieses Thema geregelt sein.

Es geht um den sogenannten Güterstand. Und glaub mir, die Entscheidung darüber ist für eure Finanzen wichtiger als jede Investitionsstrategie. Im Grunde regelt der Güterstand, wem welche Vermögenswerte gehören, wie sie verwaltet werden und – ganz entscheidend – was im Falle einer Scheidung oder im Todesfall damit passiert.

Wir tauchen heute tief in dieses juristische, aber für Familien so wichtige Thema ein. Du erfährst, welche Güterstände es in Deutschland gibt, was passiert, wenn ihr nichts tut, und warum ich in vielen Fällen zur Gütertrennung rate – besonders, wenn einer von euch deutlich mehr Vermögen in die Ehe einbringt oder aufbaut.


1. Was passiert, wenn ihr euch nicht entscheidet? Der gesetzliche Standard

Die meisten Paare machen sich vor der Hochzeit keine Gedanken über einen Ehevertrag und damit auch nicht über den Güterstand. Das ist menschlich, hat aber eine klare rechtliche Folge:

➡️ Ohne aktive Wahl lebt ihr automatisch in der sogenannten Zugewinngemeinschaft.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 1363 BGB) legt diesen Güterstand als den gesetzlichen Normalfall fest. Und das ist wichtig zu verstehen, denn es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass in der Zugewinngemeinschaft automatisch alles „gemeinsam“ ist. Das stimmt so nicht!

Zugewinngemeinschaft – Der Name ist irreführend

Die Zugewinngemeinschaft trennt zunächst das Vermögen:

  • Das Vermögen bleibt getrennt: Was jeder von euch vor der Ehe besessen hat (Anfangsvermögen), bleibt sein Alleineigentum. Auch was jeder während der Ehe erwirbt, gehört ihm allein. Das gilt für Sparbücher, Aktien-Depots, Immobilien und auch für Schulden.
  • Keine gegenseitige Haftung: Ein Ehepartner haftet in der Regel nicht für die Schulden des anderen, es sei denn, er hat den Kreditvertrag mit unterschrieben oder es handelt sich um „Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie“ (wie z. B. Lebensmittel).

Die Tücke im Scheidungsfall: Der Zugewinnausgleich

Der Name „Zugewinngemeinschaft“ bezieht sich auf den Vermögenszuwachs, den ihr während der Ehe erzielt habt. Dieser Zuwachs wird bei einer Scheidung ausgeglichen – daher der Begriff Zugewinnausgleich.

So funktioniert der Zugewinnausgleich vereinfacht:

  1. Anfangs- und Endvermögen feststellen: Es wird ermittelt, wie hoch das Vermögen jedes Partners am Tag der Heirat (Anfangsvermögen) und am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags (Endvermögen) war. Erbschaften oder Schenkungen während der Ehe zählen dabei zum Anfangsvermögen und werden aus dem Zugewinn herausgerechnet.
  2. Zugewinn berechnen: Der Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen das Anfangsvermögen übersteigt.
  3. Ausgleichsforderung: Der Ehepartner, der während der Ehe einen höheren Zugewinn erzielt hat, muss die Hälfte der Differenz zum Zugewinn des anderen Ehepartners auszahlen.

Ein Beispiel zum Zugewinnausgleich:

Nehmen wir an, der Ehemann hat einen Zugewinn von 100.000 € erzielt und die Ehefrau einen Zugewinn von 20.000 € erzielt.

  • Die Differenz zwischen den Zugewinnen beträgt 80.000 € (100.000 € minus 20.000 €).
  • Die Ausgleichszahlung, die der Ehemann der Ehefrau schuldet, ist die Hälfte dieser Differenz, also 40.000 €.
  • Nach dem Ausgleich haben beide Partner einen Zugewinn von 60.000 € realisiert.

Das Problem der Zugewinngemeinschaft für Besserverdiener/Sparsame

Gerade für die Zielgruppe meines Blogs, 18- bis 40-Jährige, die aktiv Vermögen aufbauen, und für Familien, bei denen oft einer zugunsten der Kinderbetreuung beruflich zurücksteckt, kann die Zugewinngemeinschaft zum Problem werden:

  • Nachteil für den Besserverdiener/Sparsame: Hat einer von euch aufgrund des höheren Einkommens oder der größeren Sparsamkeit deutlich mehr Vermögen (Zugewinn) aufgebaut, muss er im Scheidungsfall hohe Ausgleichszahlungen leisten. Das kann zu einem Liquiditätsengpass führen, vor allem wenn der Zugewinn in einer Immobilie oder einem Unternehmensanteil steckt und erst liquidiert werden muss.
  • Herausforderung für Unternehmer: Bei Selbstständigen oder Unternehmern kann die Berechnung des Zugewinns extrem kompliziert und teuer werden, und der Zugewinnausgleich kann die Existenz des Unternehmens gefährden.
  • Schwierige Beweisführung: Um das Anfangsvermögen nach 20 Jahren Ehe exakt nachzuweisen, bedarf es einer akribischen Dokumentation – sonst kann das Anfangsvermögen mit 0 € angesetzt werden, was den Zugewinn (und damit die Ausgleichszahlung) unnötig erhöht! Mein Tipp: Dokumentiert euer Anfangsvermögen am Tag der Hochzeit notariell oder erstellt zumindest eine detaillierte Aufstellung mit Belegen und lasst diese vom Partner unterschreiben.

2. Die Alternative: Gütertrennung (Meine Empfehlung)

Wenn ihr klare Verhältnisse wollt und sicherstellen möchtet, dass jeder von euch sein selbst aufgebautes Vermögen im Scheidungsfall behält, ist die Gütertrennung die Lösung.

Die Gütertrennung müsst ihr aktiv in einem Ehevertrag vereinbaren und notariell beurkunden lassen.

So funktioniert die Gütertrennung

Bei der Gütertrennung werden die Vermögen konsequent voneinander getrennt:

  • Volle Verfügungsfreiheit: Jeder behält sein Vermögen, das er vor der Ehe hatte, und alles, was er während der Ehe erwirbt.
  • Kein Zugewinnausgleich: Der zentrale Punkt: Im Falle einer Scheidung findet kein Zugewinnausgleich statt. Der Vermögenszuwachs während der Ehe bleibt beim jeweiligen Ehepartner.
  • Einfachere Abwicklung: Die Scheidung wird finanziell deutlich einfacher und schneller abgewickelt, da die langwierige und teure Berechnung des Zugewinnausgleichs entfällt.

Was regelt die Gütertrennung im Ehevertrag?

Die Gütertrennung ist ein Kernstück des Ehevertrags, aber sie regelt nicht alles! Sie bezieht sich nur auf das Güterrecht. Im Ehevertrag könnt ihr aber noch weitere wichtige Punkte regeln, die auch bei Gütertrennung standardmäßig gelten (oder eben geändert werden müssen):

  • Versorgungsausgleich: Der Ausgleich der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften kann im Ehevertrag geregelt (z. B. teilweise oder ganz ausgeschlossen) werden. Achtung: Ein vollständiger Ausschluss kann unwirksam sein, wenn er einen Ehepartner unbillig benachteiligt (z. B. wenn er die Kinder betreut hat und deshalb weniger Rente aufgebaut hat).
  • Unterhalt: Auch der nacheheliche Unterhalt (z. B. Betreuungsunterhalt für Kinder) kann in gewissen Grenzen geregelt werden, darf aber ebenfalls nicht zur einseitigen Benachteiligung führen.

Fazit zur Gütertrennung: Die Gütertrennung sorgt für finanzielle Klarheit und schützt den vermögenderen oder sparsameren Partner vor hohen Ausgleichszahlungen. Sie ist ideal für Unternehmer, Selbstständige, Ehepartner mit sehr unterschiedlichen Einkommen oder großem eingebrachten Vermögen.


3. Der Exot: Die Gütergemeinschaft

Die Gütergemeinschaft ist in Deutschland der seltenste Güterstand und wird heutzutage kaum noch gewählt, da sie die weitreichendste Form der Vermögensvermischung darstellt.

Auch die Gütergemeinschaft müsst ihr in einem Ehevertrag notariell vereinbaren.

So funktioniert die Gütergemeinschaft

Die Gütergemeinschaft führt zur Bildung von drei Vermögensmassen:

  1. Das Gesamtgut: Hierunter fällt das gesamte Vermögen der Ehepartner, das sie in die Ehe einbringen und während der Ehe erwerben. Es wird zu gemeinsamem Vermögen beider Ehepartner.
  2. Die Sondergüter: Das sind Gegenstände, die nicht durch Rechtsgeschäft übertragen werden können (z. B. nicht übertragbare Rentenanwartschaften).
  3. Die Vorbehaltsgüter: Das ist Vermögen, das im Ehevertrag als Vorbehaltsgut deklariert wurde (z. B. eine Erbschaft) oder das kraft Gesetz dazu wird (z. B. Vermögen, das durch Erbschaft unter Ausschluss der Gemeinschaft erworben wird).

Die große Gefahr: Die Gütergemeinschaft bedeutet in der Regel auch, dass beide Ehepartner für die Schulden haften, die einer der beiden eingeht, da die Schulden das Gesamtgut betreffen.

Fazit zur Gütergemeinschaft: Sie bietet maximale finanzielle Verbundenheit, birgt aber ein hohes Risiko. Ich rate von diesem Güterstand in den meisten Fällen ab, da die gegenseitige Haftung für Schulden ein zu großes finanzielles Risiko darstellt.


4. Die steuerlichen Auswirkungen der Güterstände

Die Wahl des Güterstandes wirkt sich nicht direkt auf eure laufende Steuererklärung aus – das sogenannte Ehegattensplitting steht euch bei allen drei Güterständen zu.

Allerdings gibt es massive Unterschiede bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer im Falle des Todes oder bei Vermögensübertragungen unter Lebenden.

Der Steuervorteil der Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Güterstand)

Der größte Vorteil der Zugewinngemeinschaft zeigt sich im Erbfall:

  • Pauschalierter Zugewinnausgleich: Der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehepartners wird pauschal um ein Viertel (1/4) der Erbschaft erhöht (§ 1371 Abs. 1 BGB). Das dient dem Ausgleich des Zugewinns und erfolgt unabhängig davon, ob tatsächlich ein Zugewinn erzielt wurde.
  • Fiktiver Zugewinnausgleich (Steuer-Turbo): Der tatsächliche Zugewinn, den der verstorbene Ehepartner während der Ehe erzielt hat, ist für den überlebenden Ehepartner erbschaftsteuerfrei (§ 5 Abs. 1 ErbStG). Das bedeutet:
    • Die Freibeträge von 500.000 € zwischen Eheleuten werden nicht nur durch den pauschalen 1/4 Zuschlag erhöht, sondern der gesamte (oft sehr hohe) Zugewinn ist steuerfrei.
    • Gerade bei großen Vermögen kann dieser Steuervorteil enorme Summen einsparen.

Der Steuernachteil der Gütertrennung

  • Kein steuerfreier Zugewinnausgleich: Wählt ihr die Gütertrennung, entfällt der steuerfreie Zugewinnausgleich im Todesfall.
  • Geringere Erbquote: Im Todesfall eines Ehepartners erbt der überlebende Partner bei Gütertrennung oft eine geringere Erbquote als in der Zugewinngemeinschaft (insbesondere, wenn Kinder vorhanden sind).
  • Folge: Das Vermögen des Verstorbenen, das den persönlichen Freibetrag (500.000 €) des Überlebenden übersteigt, unterliegt der vollen Erbschaftsteuer.

Merke: Die Gütertrennung bringt zwar Klarheit im Scheidungsfall, ist aber im Erbfall steuerlich nachteilig, wenn großes Vermögen vorhanden ist. Dies muss oft durch ein Testament oder eine Kombination mit der sogenannten modifizierten Zugewinngemeinschaft (siehe unten) ausgeglichen werden.


5. Änderung des Güterstandes – auch nach der Hochzeit noch möglich!

Euer Leben ändert sich – eure finanziellen Verhältnisse auch! Vielleicht habt ihr geheiratet, als ihr noch Studenten wart, und nun hat einer von euch eine Firma gegründet, die extrem erfolgreich ist.

Gute Nachricht: Ihr könnt den Güterstand jederzeit nach der Heirat ändern!

  • Keine Frist: Es gibt keine zeitliche Frist nach der Hochzeit, innerhalb derer ihr den Güterstand ändern müsst. Das ist auch noch 20 Jahre nach der Eheschließung möglich.
  • Vorgehen: Eine Änderung erfordert immer einen Ehevertrag und damit die notarielle Beurkundung.
    1. Beratung: Sucht euch einen auf Familienrecht spezialisierten Notar oder Fachanwalt für Familienrecht.
    2. Entscheidung: Legt fest, welchen Güterstand ihr vereinbaren wollt (z. B. Wechsel von Zugewinngemeinschaft zu Gütertrennung).
    3. Beurkundung: Der Notar setzt den Ehevertrag auf und beurkundet ihn.

Wichtig – Die modifizierte Zugewinngemeinschaft:

Oft wird ein Kompromiss gewählt, die sogenannte Modifizierte Zugewinngemeinschaft. Hierbei schließt ihr den Zugewinnausgleich nur für den Fall der Scheidung aus (wie bei der Gütertrennung), lasst ihn aber für den Fall des Todes bestehen. Damit profitiert ihr von den Steuervorteilen im Erbfall, habt aber im Falle einer Scheidung die klare Vermögenstrennung. Das ist oft der beste Weg, um die Vor- und Nachteile der Güterstände zu optimieren.


6. Zusammenfassung: Vor- und Nachteile der Güterstände

Zum besseren Verständnis hier noch einmal die wichtigsten Merkmale, Vor- und Nachteile der drei Güterstände in Textform.

Die Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Standard)

Vorteile:

  • Ausgleich bei Scheidung: Schafft einen fairen Ausgleich, wenn ein Partner während der Ehe mehr Vermögen aufbaut als der andere (typisch bei Rollenverteilung mit Kinderbetreuung).
  • Erbschaftsteuer-Vorteile: Der überlebende Partner erhält erbschaftsteuerliche Vorteile durch den steuerfreien fiktiven Zugewinnausgleich und eine pauschale Erhöhung des Erbteils.
  • Separate Vermögensverwaltung: Vermögen und Schulden bleiben während der Ehe getrennt, jeder haftet nur für seine eigenen Verbindlichkeiten (außer bei gemeinsamen Krediten).

Nachteile:

  • Komplexität bei Scheidung: Kann zu hohen Ausgleichszahlungen führen, wenn ein Teil deutlich mehr erwirtschaftet. Erfordert im Trennungsfall oft aufwendige Vermögensaufstellungen und Berechnungen des Anfangs- und Endvermögens.
  • Gefahr für Unternehmer: Der Zugewinnausgleich kann bei Selbstständigen die Liquidität oder die Existenz des Unternehmens gefährden.
  • Verfügungsbeschränkungen: Bei großen Vermögensgegenständen (z. B. das gesamte Vermögen oder das Zuhause) braucht ihr die Zustimmung des Partners für Verfügungen.

Die Gütertrennung (Vereinbarung per Ehevertrag)

Vorteile:

  • Klare Verhältnisse: Hält Vermögen und Schulden komplett getrennt, was klare finanzielle Verhältnisse schafft.
  • Kein Zugewinnausgleich: Im Scheidungsfall gibt es keine komplizierte Vermögensauseinandersetzung; jeder behält, was er erwirtschaftet hat.
  • Volle Verfügungsfreiheit: Jeder kann ohne Zustimmung des Partners über sein Vermögen verfügen.
  • Ideal für Besserverdiener/Unternehmer: Schützt das aufgebaute Vermögen und die Existenz des Unternehmens im Falle einer Scheidung.

Nachteile:

  • Kein Schutz für den finanziell Schwächeren: Bietet keinen Schutz für den Eheteil, der weniger verdient oder ein geringeres Vermögen aufbaut (z. B. wegen Kinderbetreuung).
  • Steuernachteile im Todesfall: Im Erbfall entfällt der steuerfreie Zugewinnausgleich, was zu einer höheren Erbschaftsteuerlast führen kann. Auch die Erbquote des überlebenden Ehepartners kann geringer ausfallen.

Die Gütergemeinschaft (Vereinbarung per Ehevertrag – sehr selten)

Vorteile:

  • Maximale Verbundenheit: Vereint das gesamte Vermögen als gemeinsames Eigentum (Gesamtgut), was gemeinsames Wirtschaften fördert.
  • Gleichberechtigte Teilung: Jedem Partner steht genau die Hälfte des Gesamtgutes zu.

Nachteile:

  • Haftung für Schulden: Beide haften für alle Schulden, die in das Gesamtgut fallen, unabhängig davon, wer sie verursacht hat. Das Risiko ist extrem hoch.
  • Komplexität: Die Verwaltung des Gesamtgutes kann kompliziert sein.
  • Kein Zugewinnausgleich: Der Zugewinnausgleich entfällt.

7. Dein konkreter Fahrplan: Was du jetzt tun kannst

Schritt 1: Bestandsaufnahme machen

Setzt euch zusammen und beantwortet folgende Fragen ehrlich:

  • Wie hoch ist euer jeweiliges Anfangsvermögen? (Mit Belegen!)
  • Gibt es große Vermögensunterschiede? (z. B. einer erbt ein Haus, der andere nicht.)
  • Plant einer von euch, sich selbstständig zu machen oder ein Unternehmen zu gründen?
  • Ist absehbar, dass einer von euch aufgrund der Kindererziehung beruflich zurückstecken wird?

Schritt 2: Güterstand wählen

  • Zugewinngemeinschaft (Gesetzlicher Standard): Wählt ihr, wenn ihr ähnliche Einkommen habt und den finanziell schwächeren Partner im Scheidungsfall absichern wollt. Aktion: Nichts tun, aber: Anfangsvermögen notariell dokumentieren!
  • Gütertrennung (Meine Empfehlung für Unternehmer/Besserverdiener): Wählt ihr, wenn klare Verhältnisse, Schutz des aufgebauten Vermögens und volle Verfügungsfreiheit wichtiger sind als Steuervorteile im Erbfall. Aktion: Ehevertrag beim Notar abschließen.
  • Modifizierte Zugewinngemeinschaft: Wählt ihr, wenn ihr Klarheit bei Scheidung (kein Zugewinnausgleich), aber die Steuervorteile im Todesfall beibehalten wollt. Aktion: Ehevertrag beim Notar abschließen.

Schritt 3: Notar aufsuchen

Egal, ob ihr Gütertrennung oder eine modifizierte Zugewinngemeinschaft wählt: Sucht gemeinsam einen Notar auf und lasst euch beraten. Nur die notarielle Beurkundung macht den Ehevertrag rechtsgültig. Die Kosten richten sich nach dem Vermögen, sind aber gut investiertes Geld in eure finanzielle Sicherheit.

Denk daran: Über einen Güterstand zu sprechen, ist keine Liebeserklärung an die Scheidung, sondern ein Ausdruck von Verantwortung und Fürsorge für eure gemeinsame und getrennte finanzielle Zukunft. Du legst damit den Grundstein für eine faire Lösung, falls die Liebe eines Tages doch erlischt. Und solange sie brennt, habt ihr eine Sorge weniger.


Abschließender Hinweis:

Da dieses Thema sehr komplex und die individuelle Familiensituation entscheidend ist, rate ich dir dringend, vor einer Entscheidung einen auf Familienrecht spezialisierten Anwalt oder Notar zu konsultieren.

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